rechtliche Bestimmungen
Natürlich muß man sich auch mit den rechtlichen Begebenheiten befassen, wenn man so ein Fahrzeug verwenden will.
Derzeit ist es so, daß der Segway in Österreich als Fahrrad zugelassen ist. Das bedeutet man darf mit dem Segway überall dort fahren, wo auch ein Fahrrad fahren darf! Am besten am Radweg, oder auf der Strasse.
Die entsprechende Betriebsgenehmigung kann man auch auf der Webseite von Segway herungterladen.
Allerdings MUSS man in der Nacht auf dem Segway ebenfalls eine geeignete Beleuchtung mitführen die man natürlich als Zubehör bei Segway bekommt.
In den Zügen der ÖBB und in den Verkehrsmitteln der Wiener Linien darf man den Segway (noch) NICHT mitnehmen!
Beide Unternehmen haben das vorerst abgelehnt. Da muß Segway noch verhandeln...
Ich habe allerdings die Erfahrung gemacht dass eine Beförderung kein Porblem darstellt, wenn man höflich ist, und den Segway beim Transport gewissenhaft Transportsichert.
Auch sollte man überlegen ob die private Haftpflichtversicherung Schäden deckt die man mit dem Segway verursacht.
Wenn nicht kann man bei Segway selbst eine sehr günstige Vollkasko-Versicherung abschließen!
Diese Versicherung deckt dann auch Beschädigungen des Fahrzeuges und den Diebstahl des Segway.
Nähere Infos zu diesem Angebot gibt es bei Urban Mobility
Natürlich hat der TÜV in Österreich den Segway in einem Gutachten schon als Fahrzeug zertifiziert.